QS-Verfahren
QS Ambulante Psychotherapie – Modellregion NRW
Am 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) beschlossen. Bevor das Verfahren ab 2031 bundesweit eingeführt werden soll, gibt es ab 1. Januar 2025 eine sechsjährige Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe.
Neu ist, dass das QS-Verfahren erstmalig vor seiner flächendeckenden Einführung im Echtbetrieb erprobt wird. Somit kann die Funktionalität und das Aufwand-Nutzen-Verhältnis vorab untersucht werden und bietet den PsychotherapeutInnen in NRW die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Möglich wird dies in den regelmäßigen Regionalkonferenzen, die vom IQTIG durchgeführt werden.
Auch der bvvp sieht das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorgelegte Instrument sehr kritisch und warnt vor falschen Schlussfolgerungen durch eine Vermessung der Psychotherapie und erheblichem bürokratischen und zeitliche Aufwand, der unter Umständen zu Lasten der Patientenversorgung gehen kann. Wir sind davon überzeugt, dass das vorgelegte Verfahren nicht geeignet ist, die Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu erfassen oder zu verbessern, sondern ggf. sogar das Gegenteil erreicht wird. Auch eine Vergütung der umfangreichen zusätzlichen Leistungen ist bisher völlig ungeklärt.
Selbstverständlich begleitet der bvvp-No die Ein- und Durchführung des Verfahrens kritisch, u.a. durch die aktive Beteiligung unserer Vorsitzenden Erika Schneider-Kertz in verschiedenen Gremien.
Aktuelle und weiterführende Informationen sowie Hilfestellungen erhalten Sie hier: